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12.04.2016

Beitragsservice Widerspruch - Zusatz

Sehr geehrter Beitragsservice,

mit persönlichem Mitleid für den Bearbeiter stelle ich fest, dass Sie für den Kern meines individuellen Widerspruchs keine geeigneten Textbausteine finden konnten. Da Sie also inhaltlich nicht auf meinen Widerspruch eingegangen sind konnte mich ihr Schreiben leider nicht überzeugen. Ich dränge daher auf einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Um hier weitere Missverständnisse zu vermeiden, arbeite ich die beiden wichtigsten Themaverfehlungen heraus:

1) Sie schreiben, dass ich der Auffassung sei, für mich gölte der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht. Dies ist so nicht richtig. Meine Ausführungen beruhen explizit auf der Annahme, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch für mich gültig ist. Ich behaupte jedoch, dass die Umsetzung durch die Rundfunkanstalten eben nicht den gültigen Gesetzen entsprechen. Daher widerspreche ich dem Festsetzungsbescheid.

2) Sie schreiben, dass ich die Berichterstattung für einseitig hielte. Dies ist so nicht korrekt. Da die Einschätzung der Einseitigkeit eine zuvorderst subjektive Sache ist, argumentiere ich ja eben explizit unabhängig von dem Ausgang dieser Diskussion, sondern ich habe erörtert, dass die Rundfunkanstalten nicht der notwendigen Sorgfaltspflicht zur Verhinderung der Einflussnahme gerecht werden. 

Zur Klärung möchte ich die Problematik zusätzlich zu meinem ersten Schreiben mit einem Beispiel konkretisieren: Zu der Berichterstattung über die Ukraine gab es mehrere offizielle Beschwerden bzgl. der Einseitigkeit der Berichterstattung. Ob diese Kritik in der objektiven Wahrheit berechtigt ist, ist schwer zu beurteilen. Hier gibt es bestimmt sehr viele unterschiedliche Meinungen. Es gibt daher ja auch bei den Rundfunkanstalten Sendungen, die mit einer anderen Ausrichtung berichten. Daraus lässt sich jedoch im Gesamteindruck keine ausgewogene Berichterstattung ableiten, da die Sendungen ZDF Heute, die Tagesschau, und RTL aktuell zusammen eine Quasi Monopolstellung gegenüber den vielen anderen Sendungen in dem Nachrichten Bereich belegen. Wenn nun diese drei Sendungen mit der gleichen ideologischen Ausrichtung berichten, dann genügen auch weitere 1000 andere Sendungen nicht, den Gesamteindruck der Medienlandschaft auf eine neutrale Stellung zu korrigieren, da diese drei Sendungen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Es spielt für das Ergebnis keine große Rolle, ob die drei Sendungen wegen einer zufälligen gleichen Gesinnung der Redaktionen, der Bestechung des Chefredakteurs, der Bestechung der gesamten Redaktion, der unbewussten Indoktrination, oder durch eine psychologische Gruppendynamik zu der gleichen grundsätzlichen Ausrichtung gelangen. Es ist für diese Argumentation auch nicht ein mal notwendig, dass es auch tatsächlich eine gleiche Ausrichtung der Berichterstattung gibt. Die Rundfunkanstalten sind dazu verpflichtet die für die Demokratie inhärent notwendige neutrale Information im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten zu gewährleisten. Natürlich ist auch hier keine schwarz-weiße Sichtweise möglich. So kann man durchaus argumentieren, dass in den vergangenen Jahrzehnten die Berichterstattung über zentrale Sendungen eine bessere Situation geschaffen hat, als die grundsätzliche Ablehnung jeder Form der öffentlich-rechtlichen Massenmedien, nur aufgrund der Gefahr, dass sie missbraucht werden könnten. Nun hat sich die Welt jedoch grundsätzlich durch die Technologie verändert. Heute kann jeder mit einem Smartphone qualitativ hochwertigere Aufnahmen machen, als vor einigen Jahrzehnten zentrale Sender mit großem Budget. Jeder Journalist kann ohne die Notwendigkeit eines großen Teams in Krisengebiete reisen, und dort vor Ort berichten, und es z.B. über YouTube veröffentlichen. Die größten Hürden der Journalisten sind die Lebenshaltungskosten, bzw. die unabhängige Finanzierung ihrer Arbeit. Ebenso war es früher der Bevölkerung nicht möglich z.B. durch sog. Micro Payments und/oder digitale Verschlüsslung die Berichterstattung zu überwachen bzw. zu lenken. Nach dem Prinzip der Subsidiarität war daher die derzeitige Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrags in der Vergangenheit vermutlich rechtens. Durch die technologische Revolution der Vernetzung ist diese Struktur heute jedoch völlig überholt. Die Rundfunkanstalten haben daher über den Grundsatz der Subsidiarität die Verpflichtung die mediale Vielfalt im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu demokratisieren. Dies ist derzeit nicht im Ansatz zu erkennen. Während die Bevölkerung in der Lage ist, die privaten Medien mit der Kündigung des Abos zu bestrafen, und dafür das Geld in deutlich kleinere unabhängige Journalisten zu investieren, so ist diese Möglichkeit bei den öffentlichen Rundfunkanstalten durch eine nicht mehr zeitgemäße Struktur nicht gegeben. Dies beraubt mich meiner persönlichen Freiheit in einem heute in der Abwägung nicht mehr begründbarem Ausmaß. Der erhebliche Widerstand der Bevölkerung gegen dieses System in den letzten zehn Jahren hat nicht gefruchtet, und der Widerstand steigt stetig weiter an, ohne dass es eine erkennbare Verbesserung der Situation gibt. Trotz der Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel wird diese ungenügende Struktur sogar noch verschlechtert. Ich werde daher über diesen Widerspruch hinaus von meinem im Grundgesetz verankerten Naturrecht Gebrauch machen, und mich gegen die staatlichen Maßnahme auflehnen, in dem ich das mildeste Mittel anwende: Dem Entzug der finanziellen Mittel.

Sollten Sie also meiner Argumentation dennoch nicht zustimmen, so habe ich darüber hinaus hinreichend erörtert, wieso mein Widerspruch zu ihrem Festsetzungsbescheid auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 GG rechtlich bindend ist. Um die Schlüssigkeit der Anwendung des Widerstandsrechts zu untermauern, spende ich freiwillig über die Höhe der Gebühren hinaus an unabhängige Journalisten - wohlwissend, dass dies kein zufriedenstellender dauerhafter Zustand in einer funktionierenden Demokratie sein sollte.

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Im Übrigen kann ich folgenden Abschnitt ihres Schreibens nicht unbeantwortet lassen: Sie schreiben, dass die Landesrundfunkanstalten keinesfalls einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen in besonderer Weise verpflichtet wären. Karlsruhe hat jedoch 2014 für das ZDF festgestellt, dass zumindest einesfalls die Politik eben schon zu viel Einfluss in den Gremien hat. 

Viele Grüße,

Sebastian Höcht


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